Leistungsumfang WEG-Verwaltung
1. alle Aufgaben lt. Wohnungseigentumsgesetz
1.1. die Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, den Vorsitz zu übernehmen, über die Beschlüsse der Wohnungseigentümer ohne Verzug Niederschriften anzufertigen und die Beschlüsse durchzuführen;
1.2. Haus- und Grundstücksakte zu führen, die Beschluss-Niederschriften sowie richterliche Entscheidungen nach § 43 des WEG ordnungsgemäß aufzubewahren;
1.3. einen Wirtschaftsplan aufzustellen, diesen nach Beschlussfassung zu realisieren und darüber nach Ablauf des Wirtschaftsjahres Rechenschaft zu legen
1.4. die gemeinschaftlichen Gelder zu verwalten und Jahresabrechnung zu erstellen;
1.5. die erforderlichen Maßnahmen zur Instandhaltung und /-setzung im Rahmen des Wirtschaftsplanes zu veranlassen
1.6. in dringenden Fällen Maßnahmen Schadensabwendung/ Erhaltung des gemeinsamen Eigentums zu treffen;
1.7. eine Hausordnung aufzustellen, zu Beschlussfassung vorzulegen und Verstöße gemäß Meldung durch den Verwaltungsbeirat zu ahnden
Desweiteren übernehme ich bei Bedarf Sondereigentums- / Mietverwaltung
Diese beinhaltet die Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten des Wohnungsvermietersgemäß Mietvertrag, wie
– Instandhaltung Sondereigentum
– Buchführung über Einnahmen und Kosten des vermieteten Sondereigentums mit jährlicher Abrechnung
– Durchsetzung der Hausordnung gegenüber Mietern
– Mieter-Nebenkostenabrechnung
– Vermieteraufgaben bei Mieterwechsel (Wohnungsabnahme/-übergabe, Mietvertrags-Verhandlung )